{"id":963,"date":"2017-11-30T13:28:08","date_gmt":"2017-11-30T12:28:08","guid":{"rendered":"http:\/\/lacom-online.com\/?page_id=963"},"modified":"2025-09-04T06:35:22","modified_gmt":"2025-09-04T06:35:22","slug":"verkaufs-und-lieferbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/lacom-coating.de\/en\/impressum\/verkaufs-und-lieferbedingungen\/","title":{"rendered":"Terms for Services"},"content":{"rendered":"<h3><span style=\"color: #808080;\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen<\/span><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><a style=\"color: #ff0000;\" href=\"https:\/\/www.aumann.com\/fileadmin\/downloads\/einkauf\/202311_AGB.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Download AGB (Stand: November 2023)<\/strong> <\/a><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong><a style=\"color: #ff0000;\" href=\"https:\/\/www.aumann.com\/fileadmin\/images\/ueber-aumann\/einkauf\/202311_Aumann_GT_C_D_S.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Download GTC (Stand: November)<\/a><\/strong><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>1. Angebot und Vertragsabschluss<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle Angebote und Verk\u00e4ufe insbesondere von Werkzeugen, Vorrichtungen, Sondermaschinen und Verkettungen sowie sonstige Lieferungen und Leistungen der Aumann Beelen GmbH, Aumann Espelkamp GmbH, Aumann Lauchheim GmbH, Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH (nachfolgend \u201eLieferer\u201c). Sie haben G\u00fcltigkeit auch f\u00fcr alle Sachbestellungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Lieferer nicht nochmals ausdr\u00fccklich widerspricht.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">1.2. Der Vertrag kommt erst zustande durch die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferers, auch wenn die Bestellung einer Zweigniederlassung oder einem Vertreter gegeben wurde.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">1.3. Nebenabsprachen oder Ab\u00e4nderungen des Vertragsinhalts sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Lieferer best\u00e4tigt worden sind. Angaben \u00fcber Ma\u00dfe, Gewichte und andere technische Angaben, sowie Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen zum Liefergegenstand, welche in Brosch\u00fcren, Prospekten, Produktbeschreibungen und sonstigen Unterlagen des Lieferers enthalten sind, sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, soweit sie nicht vom Lieferer in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Muster und \u00e4hnliche Informationen k\u00f6rperlicher oder unk\u00f6rperlicher Art unterliegen dem Eigentums &#8211; und\/oder Urheberrecht des Lieferers und d\u00fcrfen Dritten ohne Zustimmung des Lieferers nicht zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">1.4. Der Lieferer beh\u00e4lt sich auch nach Vertragsabschluss Konstruktions- und Form\u00e4nderungen vor, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich ge\u00e4ndert wird und die \u00c4nderung f\u00fcr den Besteller zumutbar ist.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">1.5. Der Besteller ist 4 Wochen an seine Bestellung gebunden. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Bestellschreibens beim Lieferer.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>2. Preise<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">2.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise f\u00fcr die Liefergegenst\u00e4nde ab Werk\/Lager, einschlie\u00dflich Verladung auf das Transportmittel aus schlie\u00dflich Verpackungs-, Versicherungs- und Montagekosten. Zu den Preisen \/ etwaigen Anzahlungsbetr\u00e4gen kommen die Umsatzsteuer oder Z\u00f6lle in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he sowie anfallende \u00dcberf\u00fchrungskosten hinzu. Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, so werden die am Versandtage geltenden Preise des Lieferers berechnet.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">2.2. Der Versand erfolgt auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Bestellers, sofern nicht ausdr\u00fccklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>3. Zahlungsbedingungen<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">3.1. Mangels besonderer Vereinbarung sind Zahlungen bar, sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten. Vertreter oder sonstiges Verkaufspersonal des Lieferers sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht erm\u00e4chtigt. Der Lieferer beh\u00e4lt sich vor, Ersatzteile und Zubeh\u00f6r gegen Nachnahme zu liefern.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">3.2. Bei \u00dcberschreitung eines festgesetzten Zahlungstermins tritt ohne Mahnung Verzug ein (\u00a7 286 Abs. II BGB). In diesem Fall ist der Lieferer berechtigt, im Rahmen von \u00a7 288 BGB Verzugszinsen in H\u00f6he von 9 %-Punkten p.a. \u00fcber dem Basiszinssatz (\u00a7\u00a7 247, 288 II BGB) zu verlangen, sofern der Lieferer nicht einen h\u00f6heren Verzugszinsschaden nachweist. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Sofern sie auf Nebenpl\u00e4tze ausgestellt sind, haftet der Lieferer nicht f\u00fcr die rechtzeitige Protesterhebung. Diskont -, Wechsel &#8211; und Einziehungskosten tr\u00e4gt der Besteller. Beanstandungen berechtigen nicht zur Zur\u00fcckhaltung f\u00e4lliger Zahlungen. Zur\u00fcckbehaltungsrechte und Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderungen sind ausgeschlossen.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">3.3. Ist der Besteller mit einem Betrag in H\u00f6he von mindestens 1\/10 des Kaufpreises im Verzug, so wird der gesamte Restbetrag ohne Mahnung f\u00e4llig. Hat der Abnehmer des Bestellers seinerseits den Liefergegenstand ganz oder teilweise bezahlt, so wird die Forderung des Lieferers gegen den Besteller insoweit sofort f\u00e4llig. Das Gleiche gilt, wenn die vereinbarten Wechsel oder Schecks nicht rechtzeitig gegeben oder eingel\u00f6st werden, bei Zahlungseinstellung, Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des Bestellers oder bei Zwangsvollstreckungen. Werden Forderungen im Insolvenzverfahren auf eine Quote herabgesetzt, entf\u00e4llt ein Anspruch auf vereinbarte Nachl\u00e4sse und\/oder Boni.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">3.4. Befindet sich der Besteller mit einem Betrag in H\u00f6he von mindestens 1\/10 des Kaufpreises seit mehr als 30 Tagen in Verzug, so kann der Lieferer auf Kosten des Bestellers unter angemessener Fristsetzung den Liefergegenstand bis zur Zahlung des ausstehenden Betrages zur Sicherstellung seiner Anspr\u00fcche zur\u00fccknehmen, soweit dies dem Besteller zumutbar ist, wie z.B. bei lediglich eingelagerten Liefergegenst\u00e4nden, die noch nicht verkauft wurden und die keiner aktuellen Nutzung unterliegen. Die R\u00fccknahme ist nicht als R\u00fccktrittserkl\u00e4rung des Lieferers auszulegen. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Bestellers ist in diesem Fall ausgeschlossen.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">3.5. Bei begr\u00fcndeten Zweifeln an der Zahlungsf\u00e4higkeit oder Kreditw\u00fcrdigkeit des Bestellers, die insbesondere auch durch den Zahlungsverzug indiziert werden, ist der Lieferer berechtigt &#8211; unbeschadet der sonstigen Rechte &#8211; Sicherheiten oder Vorauszahlungen f\u00fcr ausstehende Leistungen zu verlangen, s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung sofort f\u00e4llig zu stellen und die Unsicherheitseinrede im Sinne des \u00a7 321 BGB als Leistungsverweigerungsrecht zu erheben. Dar\u00fcber hinaus steht dem Lieferer das R\u00fccktrittsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 321 Abs. 2 in Verbindung mit \u00a7 323 BGB zu.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>4. Lieferzeiten<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">4.1. Lieferfristen und Termine sind freibleibend, sofern nicht eine bestimmte Lieferzeit vereinbart ist.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">4.2. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verz\u00f6gerungen teilt der Lieferer baldm\u00f6glichst mit. Die Lieferzeit ist ein gehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk\/Lager des Lieferers verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Ausf\u00fchrungsfrist f\u00fcr abzunehmende Leistungen ist mit der Anzeige der Abnahmebereitschaft eingehalten. Die Lieferzeit verl\u00e4ngert sich angemessen bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (wie z. B. Betriebsst\u00f6rungen, Liefersperren, Transportmangel, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen) und in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt, die au\u00dferhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von ma\u00dfgeblichem Einfluss sind. Der Lieferer wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umst\u00e4nde baldm\u00f6glichst mitteilen.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">4.3. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die fristgerechte Vertragserf\u00fcllung und Mitwirkung durch den Besteller, z.B. im Hinblick auf die Bereitstellung von Dokumentation, Berechnungen, Lastkollektiven, Genehmigungen, Freigaben sowie Leistung einer vereinbarten Anzahlung oder Stellung von Zahlungssicherheiten, voraus. Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen des Auftragsumfangs, die durch den Lieferer angenommen werden, haben eine angemessene Verl\u00e4ngerung der Lieferzeit zur Folge.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">4.4. Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahr\u00fcbergang endg\u00fcltig unm\u00f6glich wird. Der Besteller kann dar\u00fcber hinaus vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausf\u00fchrung eines Teils der Lieferung unm\u00f6glich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung entfallenden Kaufpreis zu zahlen. Im \u00dcbrigen gilt Ziff. 9 dieser Bedingungen.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">4.5. Kommt der Lieferer in Verzug und erw\u00e4chst dem Besteller hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentsch\u00e4digung zu verlangen. Sie betr\u00e4gt f\u00fcr jede volle Woche der Versp\u00e4tung 0,5 %, im Ganzen aber h\u00f6chstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Versp\u00e4tung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df genutzt werden kann. Gew\u00e4hrt der Besteller dem in Verzug befindlichen Lieferer \u2013 unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Ausnahmef\u00e4lle \u2013 eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum R\u00fccktritt berechtigt. Er verpflichtet sich, auf Verlangen des Lieferers in angemessener Frist zu erkl\u00e4ren, ob er von seinem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch macht.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">4.6. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verz\u00f6gert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, bei Lagerung im Werk des Lieferers, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages f\u00fcr jeden Monat berechnet, soweit der Besteller nicht geringere Kosten nachweist.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">4.7. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig \u00fcber den Liefergegenstand zu verf\u00fcgen und den Besteller mit angemessen verl\u00e4ngerter Frist zu beliefern.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">4.8. Weitergehende Anspr\u00fcche aus und im Zusammenhang mit einem Verzug sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus Ziff. 9 etwas anderes ergibt.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>5. Gefahr\u00fcbergang und Entgegennahme<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">5.1. Die Lieferung erfolgt ab Werk und zwar entweder durch \u00dcbernahme oder durch Versand. Wenn zum festgelegten Liefertermin durch den Besteller oder einen Bevollm\u00e4chtigten des Bestellers die \u00dcbernahme nicht erfolgt, so gilt der Lieferer als erm\u00e4chtigt, den Liefergegenstand auf Rechnung und Gefahr des Bestellers zu versenden. Wird der Liefergegenstand vom Besteller oder seinem Bevollm\u00e4chtigten \u00fcbernommen, so geht mit der \u00dcbernahme die Gefahr auf den Besteller \u00fcber. Im Falle der Versendung geht die Gefahr auf den Besteller \u00fcber, sobald der Liefergegenstand vom Lieferer einem Transportunternehmen<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">oder Spediteur \u00fcbergeben ist und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, \u00fcbernommen hat.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">5.2. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">5.3. Verz\u00f6gert sich der Versand infolge von Umst\u00e4nden, die der Besteller zu vertreten hat oder durch F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller \u00fcber.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">5.4. Angelieferte Gegenst\u00e4nde sind, auch wenn sie unwesentliche M\u00e4ngel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Ziff. 8. dieser Bedingungen entgegenzunehmen, bzw. abzunehmen.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">5.5. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit f\u00fcr den Besteller zumutbar.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>6. R\u00fccktritt vom Vertrag<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Der Lieferer ist berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcck zu treten, wenn sich nach Vertragsschluss f\u00fcr die Vertragsabwicklung wesentliche Umst\u00e4nde ohne Einflussm\u00f6glichkeit des Lieferers so entwickelt haben, dass f\u00fcr ihn die Leistung unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird (z. B. nicht durch den Lieferer zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder M\u00f6glichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen). Der Lieferer ist &#8211; unbeschadet aller Schadensersatzanspr\u00fcche &#8211; ebenfalls zum R\u00fccktritt berechtigt, wenn der Besteller seine Vertragspflichten wesentlich verletzt, <\/span><span style=\"color: #808080;\">insbesondere wenn der Besteller mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft mit der Abnahme der Maschine in Verzug ist oder ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs des unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Liefergegenstandes vorzuwerfen ist. Im \u00dcbrigen bestimmt sich das R\u00fccktrittsrecht des Lieferers und des Bestellers nach den gesetzlichen Bestimmungen.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>7. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">7.1. Der Lieferer beh\u00e4lt sich das Eigentum an s\u00e4mtlichen Liefergegenst\u00e4nden vor, bis s\u00e4mtliche Forderungen, auch k\u00fcnftige oder bedingte, des Lieferers gegen den Besteller aus der Gesch\u00e4ftsverbindung einschlie\u00dflich Zinsen und Kosten beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder alle Forderungen des Lieferers in einer laufenden Rechnung gef\u00fchrt werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Lieferer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten und von Besteller noch nicht voll bezahlten Liefergegenst\u00e4nde w\u00e4hrend der betriebs\u00fcblichen \u00d6ffnungszeiten beim Besteller zu besichtigen und zu erfassen.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">7.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, kann der Lieferer zur\u00fccktreten und die Vorbehaltsware zur\u00fccknehmen bzw. Abtretung der Herausgabeanspr\u00fcche gegen Dritte verlangen. In einer Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware durch den Lieferanten liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag. Der Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des Bestellers berechtigt den Lieferer ebenfalls, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die sofortige R\u00fcckgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">7.3. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpf\u00e4nden noch zur Sicherung \u00fcbereignen. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller die Pflicht, den Lieferer unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Der Eigentumsvorbehalt wird durch Zahlungen Dritter insbesondere durch Zahlungen von Wechselgiranten nicht aufgehoben. Insoweit gehen die Rechte des Lieferers auf den Zahlenden \u00fcber. Der Besteller ist verpflichtet, Eigentumsvorbehaltsware gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Wassersch\u00e4den ausreichend zu versichern. Die Versicherungsanspr\u00fcche werden in H\u00f6he des Warenwertes schon jetzt an den Lieferer abgetreten. Der Lieferer nimmt diese Abtretung an.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">7.4. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang und unter Bedingungen weiterzuverkaufen, die mit diesen Verkaufsbedingungen \u00fcbereinstimmen. Befindet er sich jedoch in finanziellen Schwierigkeiten oder hat er sein Schuldkonto gegen\u00fcber dem Lieferer nicht ausgeglichen, so kann er \u00fcber Liefergegenst\u00e4nde nur mit ausdr\u00fccklicher Einwilligung des Lieferers verf\u00fcgen. Verf\u00fcgungen ohne diese Einwilligung sind unwirksam, wenn sie nicht nachtr\u00e4glich genehmigt werden.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">7.5. Der Besteller tritt hiermit alle ihm aus der Ver\u00e4u\u00dferung oder sonstigen Rechtsgr\u00fcnden hinsichtlich der Vorbehaltsware entstandenen oder entstehenden Forderungen und Gegenleistungen an den Lieferer ab. Der Besteller bleibt zwar auch nach der Abtretung zur Einziehung von Forderungen erm\u00e4chtigt, doch steht es dem Lieferer frei, Forderungen unmittelbar vom Abnehmer einzuziehen. Der Lieferer wird dies vermeiden, solange der Besteller die ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt. Der Lieferer kann vom Besteller die Angabe aller abgetretenen Forderungen und deren Schuldner sowie die Mitteilung aller weiteren zum Einzug erforderlichen Unterlagen und deren Aush\u00e4ndigung verlangen. Ebenso ist auf Verlangen den Drittschuldnern die Abtretung mitzuteilen (offene Zession). Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die dem Lieferer nicht geh\u00f6ren, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen die Abnehmer in H\u00f6he des zwischen Lieferer und Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">7.6. Die Verarbeitung gelieferter Vorbehaltssachen wird durch den Besteller stets f\u00fcr den Lieferer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Lieferer geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwirbt der Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der neuen Sache.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">7.7. Der Lieferer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % \u00fcbersteigt.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">7.8. Trotz des Eigentumsvorbehaltes tr\u00e4gt der Besteller die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der gelieferten Gegenst\u00e4nde.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>8. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">F\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel der Liefergegenst\u00e4nde leistet der Lieferer gegen\u00fcber dem Besteller Gew\u00e4hr wie folgt:<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>Sachm\u00e4ngel (\u00a7 434 BGB):<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">8.1. Soweit die gelieferten Gegenst\u00e4nde zum oder f\u00fcr den Einbau in Maschinen und Ger\u00e4te des Bestellers vorgesehen sind und nicht hierf\u00fcr vom Lieferer entwickelt und\/oder konstruiert worden sind, gew\u00e4hrleistet der Lieferer nichtdie ausreichende Eignung, St\u00e4rke oder Haltbarkeit. Die Pr\u00fcfung auf Eignung der Liefergegenst\u00e4nde f\u00fcr die Zwecke des Bestellers obliegt in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung allein dem Besteller. Nur unter diesen Voraussetzungen finden die folgenden Bestimmungen Anwendung. Alle diejenigen Liefergegenst\u00e4nde oder Teile davon sind unentgeltlich nach Wahl des Lieferers nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahr\u00fcbergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher M\u00e4ngel ist dem Lieferer unverz\u00fcglich schriftlich zu melden.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">8.2. Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendig erscheinenden Nachbesserungenund Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verst\u00e4ndigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Anderenfalls ist der Lieferer von der Haftung f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen befreit. Soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, tr\u00e4gt der Lieferer von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten die Kosten desErsatzst\u00fcckes einschlie\u00dflich des Versandes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sowie die angemessenen Kosten des Ein- und Ausbaus bzw. der Reparatur einschlie\u00dflich angemessener Wegekosten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bei Nachbesserung au\u00dferhalb der Werkstatt des Bestellers, soweit nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, und ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalls billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung eigener Fachleute des Lieferers. Werden im Rahmen der Nachbesserung Teile eingebaut, kann der Besteller Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche bzgl. dieser Teile auf der Grundlage des Liefervertrages nur bis zum Ablauf der urspr\u00fcnglichen Verj\u00e4hrungsfrist geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">8.3. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn der Lieferer \u2013 unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Ausnahmef\u00e4lle \u2013 eine ihm gesetzte angemessene Nachfrist f\u00fcr die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen l\u00e4sst. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Kaufpreises zu. Das Recht auf Minderung des Kaufpreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">8.4. Der Lieferer ist berechtigt, den Besteller im Falle von M\u00e4ngeln an wesentlichen Fremderzeugnissen, die der Lieferer im Liefergegenstand verwendet hat, wegen der Anspr\u00fcche auf Nachbesserung und Ersatzlieferung zun\u00e4chst auf die Service Organisation der jeweiligen Hersteller zu verweisen, ohne dass hiermit eine Einschr\u00e4nkung der vom Lieferer \u00fcbernommenen Gew\u00e4hrleistung verbunden ist.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">8.5. Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt f\u00fcr offensichtliche M\u00e4ngel (einschlie\u00dflich Falschoder Zuweniglieferungen), die nicht binnen 10 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes beim Besteller dem Lieferer schriftlich angezeigt wurden sowie f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch nat\u00fcrlichen Verschlei\u00df, insbesondere an Dichtungen, Isolierungen und Federn, sowie ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, vom Lieferer nicht genehmigte \u00c4nderungen oder\u00a0 Instandsetzungsarbeiten, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, Missachtung der Betriebs- und Wartungsvorschriften, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Austauschteile, die den Original-Ersatzteilen nicht entsprechen, oder durch biologische, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse entstanden sind und die nicht vom Lieferer zu verantworten sind.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">8.6. Der Verkauf eines gebrauchten Liefergegenstandes an den bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelnden Besteller (Unternehmer) erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">8.7. Unber\u00fchrt bleiben weitergehende Anspr\u00fcche im Falle der \u00dcbernahme einer Garantie bzw. eines Beschaffungsrisikos oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels, oder soweit eine Haftung auf grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen besteht.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>Rechtsm\u00e4ngel (\u00a7 435 BGB):<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">8.8. F\u00fchrt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird der Lieferer auf seine Kosten dem Besteller grunds\u00e4tzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in f\u00fcr den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht m\u00f6glich, ist der Besteller zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch dem Lieferer ein Recht zum R\u00fccktritt vom Vertrag zu. Dar\u00fcber hinaus wird der Lieferer den Besteller von unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Anspr\u00fcchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber im Innenverh\u00e4ltnis freistellen.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">8.9. Die in Ziff. 8.8 dieser Bedingungen genannten Verpflichtungen des Lieferers sind f\u00fcr den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschlie\u00dfend. Sie bestehen nur, wenn a) der Besteller den Lieferer unverz\u00fcglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet; b) der Besteller den Lieferer in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Anspr\u00fcche unterst\u00fctzt und ggf. dem Lieferer die Durchf\u00fchrung der Modifizierungsma\u00dfnahmen gem. Ziff. 8.8 dieser Bedingungen erm\u00f6glicht; c) dem Lieferer alle Abwehrma\u00dfnahmen einschlie\u00dflich au\u00dfergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben; d) der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht sowie e) die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenm\u00e4chtig ge\u00e4ndert oder in einer nicht vertragsgem\u00e4\u00dfen Weise verwendet hat.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">8.10. Haftungsbegrenzung:<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Weitergehende Anspr\u00fcche aus oder im Zusammenhang mit Sach- oder Rechtsm\u00e4ngeln sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus Ziff. 9 etwas anderes ergibt.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">8.11. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien (\u00a7 443 BGB) und sonstige Garantien:<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien oder sonstige Garantien des Lieferers liegen nur dann vor, wenn sie ausdr\u00fccklich als solche gekennzeichnet sind. Der Umfang der \u00fcbernommenen Haftung ergibt sich aus dem Inhalt der Garantieerkl\u00e4rung. Im \u00dcbrigen bestimmt sich die Haftung nach Ziff. 9.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>9. Haftungsbegrenzung<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">9.1. F\u00fcr alle Haftungsanspr\u00fcche des Bestellers aus und im Zusammenhang mit der Bestellung gelten vorrangig die Bestimmungen der Ziff. 4 und 8. Dar\u00fcber hinaus wird, soweit es sich nicht um Sch\u00e4den am Liefergegenstand selbst handelt, vom Lieferer nur aufgrund der Bestimmungen dieser Ziff. 9 gehaftet. weitergehende Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">9.2. Der Lieferer haftet unbeschr\u00e4nkt bei (i)Vorsatz, (ii) arglistig verschwiegenen M\u00e4ngeln oder sonstiger Form der Arglist, (iii) grober Fahrl\u00e4ssigkeit seiner Inhaber, Organe (Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Vorst\u00e4nde, Aufsichtsr\u00e4te) oder leitende n Angestellten sowie (iv) bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit. Der Lieferer haftet ferner bei M\u00e4ngeln des Vertragsgegenstandes gem\u00e4\u00df den Regeln des Produkthaftungsrechts f\u00fcr Personensch\u00e4den sowie Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">9.3. Bei der Verletzung von Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelm\u00e4ssig vertrauen darf (\u201evertragswesentlicher Pflichten\u201c), haftet der Lieferer auch bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit nicht leitender Mitarbeiter sowie sonstiger Erf\u00fcllungsgehilfen. Werden vertragswesentliche Pflichten nur infolge leichter Fahrl\u00e4ssigkeit verletzt, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vern\u00fcnftiger Weise vorhersehbaren Schaden beschr\u00e4nkt.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">9.4. Die pers\u00f6nliche Haftung von Vertretern, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen des Lieferers ist f\u00fcr die von ihnen leicht fahrl\u00e4ssig verursachten Sch\u00e4den ausgeschlossen, ausgenommen die Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">9.5. Soweit der Schaden durch eine vom Besteller f\u00fcr den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Lieferer nur f\u00fcr etwaige damit verbundene Nachteile des Bestellers (z.B. h\u00f6here Versicherungspr\u00e4mien, Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung).<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>10. Verj\u00e4hrung<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Bestellers f\u00fcr Liefergegenst\u00e4nde verj\u00e4hren, sofern der Besteller Unternehmer ist, fr\u00fchestens in 12 Monaten seit \u00dcbergabe des Liefergegenstandes an den Endabnehmer, sp\u00e4testens jedoch in 15 Monaten seit Lieferung an den Besteller. Alle weiteren Anspr\u00fcche des Bestellers \u2013 aus welchen Rechtsgr\u00fcnden auch immer, einschlie\u00dflich Anspr\u00fcche aus einer Garantie\u00fcbernahme \u2013 verj\u00e4hren in 12 Monaten ab Gefahr\u00fcbergang auf den Besteller. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche nach 9.2 \u2013 mit Ausnahme f\u00fcr solche aus einer Garantie\u00fcbernahme &#8211; gelten die gesetzlichen Fristen.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>11. Softwarenutzung und Schutzrechte<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Soweit im Lieferumfang Software, Schutzrechte, Know How oder sonstige gewerbliche oder geistige Schutzrechte enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschlie\u00dfliches Recht einger\u00e4umt, diese einschlie\u00dflich der Dokumentation, Zeichnungen und \u00e4hnlichen Informationen im Rahmen des vertraglichen Zwecks zu nutzen oder die Nutzung durch seinen Abnehmer im Zusammenhang mit dem daf\u00fcr bestimmten Liefergegenstand und unter den nachfolgenden Bedingungen zu gestatten. Eine dar\u00fcber hinausgehende Nutzung ist untersagt. Der Besteller darf diese Rechte nur im gesetzlich zul\u00e4ssigen Umfang (vgl. \u00a7\u00a7 69a ff UrhG) vervielf\u00e4ltigen, \u00fcberarbeiten, \u00fcbersetzten oder Software vom Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben \u2013 insbesondere Copyright &#8211; Vermerke \u2013 nicht zu entfernen oder zu \u00e4ndern. Alle sonstigen Rechte an der Software, Know How, Schutzrechten und den Dokumentationen einschlie\u00dflich der Kopien bleiben beim Lieferer oder dem Softwarelieferanten. Der Besteller hat diese Verpflichtungen dem Endabnehmer des Liefergegenstandes aufzuerlegen. Als vertraulich gekennzeichnete Informationen d\u00fcrfen nur im Rahmen des Vertragszwecks verwendet und Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>12. Datenschutz<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Der Lieferer speichert gem\u00e4\u00df den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insb. dem BDSG, personenbezogene Daten des Bestellers im Rahmen des Gesch\u00e4ftsverkehrs, bzw. \u00fcbermittelt, nutzt, ver\u00e4ndert und l\u00f6scht diese. Die Angaben werden zur Kundenbetreuung durch den Lieferer, insbesondere zur Gew\u00e4hrleistungsabwicklung und Produkt\u00fcberwachung genutzt. Zur Kundenbetreuung geh\u00f6rt auch die Durchf\u00fchrung von Kundenzufriedenheitsbefragungen.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>13. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">13.1. Erf\u00fcllungsort ist der Sitz des Lieferers. F\u00fcr die Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. 04. 1980 \u00fcber den Internationalen Warenkauf.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">13.2. F\u00fcr s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten ist der Gerichtsstand das Landgericht Bielefeld. Dieser Gerichtsstand gilt auch bei allen Wechsel-, Scheck- und sonstigen Urkundenprozessen, die mit der Lieferung und\/oder Leistung in Zusammenhang stehen. Der Lieferer ist berechtigt, auch am Gerichtsstand des Bestellers zu klagen. Sofern der Besteller seinen Sitz au\u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist der Lieferer als Kl\u00e4ger berechtigt, ein Schiedsgericht anzurufen, welches unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer durch einen oder mehrere gem\u00e4\u00df dieser Ordnung ernannte Schiedsrichter endg\u00fcltig entscheidet. Verfahrenssprache ist Deutsch. Tagungsort des Schiedsgerichts ist D\u00fcsseldorf.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\"><em>Stand: November 2023<br \/>\n<\/em><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\"><strong>Aumann Laucheim GmbH<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Dieselstr. 6, 48361 Beelen, Tel:\u00a0 +49 1511 4865930, e-mail: info[at]aumann[dot]com<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1><\/h1>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen &nbsp; Download AGB (Stand: November 2023) Download GTC (Stand: November) &nbsp; 1. Angebot und Vertragsabschluss 1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle Angebote und Verk\u00e4ufe insbesondere von Werkzeugen, Vorrichtungen, Sondermaschinen und Verkettungen sowie sonstige Lieferungen und Leistungen der Aumann Beelen GmbH, Aumann Espelkamp GmbH, Aumann Lauchheim GmbH, Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH (nachfolgend \u201eLieferer\u201c). Sie haben<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":254,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"tags":[],"class_list":["post-963","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/lacom-coating.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/963","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/lacom-coating.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/lacom-coating.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lacom-coating.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lacom-coating.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=963"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/lacom-coating.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/963\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2838,"href":"https:\/\/lacom-coating.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/963\/revisions\/2838"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lacom-coating.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/254"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/lacom-coating.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=963"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/lacom-coating.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=963"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}