{"id":2126,"date":"2023-11-10T16:16:48","date_gmt":"2023-11-10T15:16:48","guid":{"rendered":"https:\/\/lacom-coating.de\/?page_id=2126"},"modified":"2025-07-15T07:00:30","modified_gmt":"2025-07-15T07:00:30","slug":"aeb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/lacom-coating.de\/en\/impressum\/aeb\/","title":{"rendered":"Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"<h3><span style=\"color: #808080;\">Allgemeine Einkaufsbedingungen<\/span><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><a style=\"color: #ff0000;\" href=\"https:\/\/www.aumann.com\/fileadmin\/templates\/downloads\/Gesch%C3%A4ftsbedingungen\/202311_AEB.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Download PDF (Stand: November 2023)<\/strong> <\/a><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"container\">\n<div id=\"c2985\" class=\"frame frame-default frame-type-text frame-layout-0\">\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>1. Geltungsbereich \/ Auftragserteilung<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">1.1. Die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und der Gesellschaften Aumann Beelen GmbH, Aumann Espelkamp GmbH, Aumann Lauchheim GmbH und Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH (nachstehend \u00fcbergreifend \u201eAumann\u201c genannt) richten sich nach diesen Bedingungen. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Andere Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdr\u00fccklich widersprochen wurde.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">1.2. Kontrakte legen den Liefergegenstand und die Konditionen fest und sind verbindlich, wenn sie auf Aumann-Formularen mit ordnungsgem\u00e4\u00dfer Unterschrift erteilt werden und vom Lieferer gegengezeichnet bei Aumann vorliegen. Letzteres gilt auch f\u00fcr \u00c4nderungen. Durch die in dem Kontrakt aufgef\u00fchrte Aumann-Material-Nummer, sowie die dazu erstellte Dokumentation wird der Liefergegenstand spezifiziert. Eine Mengen- und Terminverbindlichkeit f\u00fcr Lieferungen entsteht erst durch die von Aumann erteilten Lieferplaneinteilungen oder Abrufbestellungen, welche in Textform gem. \u00a7 126 b BGB an den Lieferer \u00fcbermittelt werden k\u00f6nnen. Sofern der Lieferer dem nicht unverz\u00fcglich nach Erhalt widerspricht, gilt die Lieferplaneinteilung bzw. Abrufbestellung als vom Lieferer angenommen ohne dass es einer Auftragsbest\u00e4tigung bedarf.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">1.3. Einzelbestellungen (Bestellungen) au\u00dferhalb des Regelungsbereichs von Kontrakten k\u00f6nnen bis zu einem jeweils von Aumann angegebenen H\u00f6chstbestellwert unter Verzicht auf das Unterschriftserfordernis in Textform gem. \u00a7 126 b BGB erteilt werden. Sofern der Lieferer der Einzelbestellung nicht unverz\u00fcglich nach Erhalt widerspricht, gilt diese als vom Lieferer angenommen ohne dass es einer Auftragsbest\u00e4tigung bedarf.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">1.4. Eine \u00dcbertragung des Auftrages an Dritte ist ohne Einwilligung von Aumann nicht gestattet.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">1.5. Produkt\u00e4nderungen bzw. Umstellungen in der Fertigung des Lieferers, die zur \u00c4nderung der Spezifikation der Zeichnungen oder Qualit\u00e4tsstandards f\u00fchren oder in sonstiger Weise Auswirkungen auf Betriebssicherheit und Funktion der Aumann-Produkte haben, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Aumann zul\u00e4ssig und werden nur verg\u00fctet, wenn dies schriftlich im Voraus vereinbart wurde. Die Berechnung geleisteter Arbeitszeit wird nur aufgrund von Arbeitszeiten anerkannt, die von Aumann bzw. seine Beauftragten unterschrieben sind.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>2. Liefer- und Leistungstermine<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">2.1. Die Lieferung erfolgt zu den in Lieferplanabrufen, Einzelbestellungen oder Abrufbestellungen genannten Terminen. Die Einhaltung der Termine ist wesentliche Vertragspflicht.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">2.2. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Einhaltung des Termins\/der Frist ist der Eingang beim zu beliefernden Werk von Aumann bzw. dem vertraglich vereinbarten Anlieferort.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">2.3. Falls nicht Lieferung \u201efrei Werk\u201c vereinbart wurde, hat der Lieferer die Ware unter Ber\u00fccksichtigung der \u00fcblichen Zeit f\u00fcr Verladung und Versand rechtzeitig bereitzustellen und beim vereinbarten Spediteur zur Abholung anzumelden.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>3. Lieferverzug<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Wenn der vereinbarte Liefertermin aus einem vom Lieferer zu vertretenden Umstand nicht eingehalten wird, ist der Lieferer gegen\u00fcber Aumann zum Ersatz des Verzugsschadens verpflichtet. Die Annahme der versp\u00e4teten Lieferung oder Leistung enth\u00e4lt keinen Verzicht auf weitergehende Anspr\u00fcche aus der Versp\u00e4tung. Voraussehbare Lieferverz\u00f6gerungen m\u00fcssen Aumann unabh\u00e4ngig hiervon fr\u00fchzeitig gemeldet werden.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">3.1. Bei fr\u00fcherer Anlieferung als vereinbart, kann Aumann die R\u00fccksendung auf Kosten des Lieferers vornehmen. Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine R\u00fccksendung, so lagert die Ware bis zum vereinbarten Liefertermin bei Aumann auf Kosten und Gefahr des Lieferers. Bei Annahme verfr\u00fchter Lieferungen richtet sich die F\u00e4lligkeit des Kaufpreises nach dem vereinbarten Liefertermin.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">3.2. Bei Lieferverzug wird unter Anrechnung auf einen evtl. dar\u00fcber hinaus gehenden Schadensersatz, eine Vertragsstrafe von 1,0 % je angefangener Kalenderwoche, maximal 5 % auf den kompletten Auftragswert der Lieferung oder Leistung f\u00e4llig. Im \u00dcbrigen gilt \u00a7 341 BGB.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>4. Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">4.1. Die Zahlung erfolgt nach Lieferung und Rechnungseingang durch \u00dcberweisung oder Scheckzahlung innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen ohne Abzug. Sofern die Lieferung \u201eFCA\u201c (Incoterms 2010) vereinbart wurde, ist f\u00fcr die Zahlung der Zeitpunkt der Verladung der Ware zuz\u00fcglich der \u00fcblichen Transportzeit ma\u00dfgeblich.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">4.2. Bei fehlerhafter Lieferung ist Aumann berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erf\u00fcllung zur\u00fcckzuhalten.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">4.3. Bei laufenden Belieferungen ist Aumann berechtigt, auch wenn f\u00fcr jede einzelne Lieferung eine gesonderte Rechnung erteilt wird, die Zahlung jeweils am Ende einer Woche zusammenzufassen, ohne dabei den Anspruch des vereinbarten Skontos zu verlieren.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">4.4. Die Rechnung ist mindestens 14 Tage vor F\u00e4lligwerden an das zu beliefernde Werk zu senden. Sie muss Nummer und Datum des Kontraktes, der Bestellung, Umsatzsteueridentifikationsnummer bei grenz\u00fcberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU, Abladestelle, Nummer und Datum des Lieferscheins und Menge der berechneten Ware enthalten. Die Rechnung darf sich nur auf einen Lieferschein beziehen. Aumann ist berechtigt, Forderungen des Lieferers mit Forderungen von Aumann oder von mit Aumann konzernrechtlich verbundenen Unternehmen zu verrechnen. Abtretungen der Forderung des Lieferers an Dritte sind nur mit schriftlichem Einverst\u00e4ndnis von Aumann zul\u00e4ssig. Die Zustimmung wird ohne wichtigen Grund nicht versagt. Aumann beh\u00e4lt sich vor, Zahlungen in Schecks, Wechseln oder Akzepten zu leisten.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">4.5. Soweit es sich bei dem Liefergegenstand um Bau- oder Werkleistungen handelt, gilt \u00a7 16 VOB\/B.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">4.6. Der Lieferer ist nicht berechtigt, die Unsicherheitseinrede nach \u00a7 321 BGB zu erheben.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>5. Eingangspr\u00fcfung, Qualit\u00e4tssicherung, dokumentationspflichtige Teile<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">F\u00fcr St\u00fcckzahlen, Ma\u00dfe, Gewichte und Qualit\u00e4t einer Lieferung sind die von Aumann bei der Eingangspr\u00fcfung ermittelten Werte ma\u00dfgebend. Die Abnahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Richtigkeit und Tauglichkeit und im \u00dcbrigen nach den Qualit\u00e4tsvorschriften von Aumann, insbesondere des Leitfadens \u201eQualit\u00e4tsrichtlinien f\u00fcr Lieferanten\u201c. Das Kontrollpersonal und die in- und ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden sind berechtigt, w\u00e4hrend der Arbeitszeit im Werk des Lieferers die Qualit\u00e4t des Materials und\/oder den Herstellungsablauf der Liefergegenst\u00e4nde zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Zahlung des Kaufpreises stellt keine Anerkennung der mangelfreien, vorschriftsm\u00e4\u00dfigen Lieferung dar. Der Lieferer ist verpflichtet, den Stand der Technik, die Sicherheitsvorschriften und die f\u00fcr seine Lieferung geforderten technischen Daten einzuhalten und die Qualit\u00e4t seiner Erzeugnisse st\u00e4ndig zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Erstbemusterung erfolgt in \u00dcbereinstimmung mit den Vorschriften des VDA, festgehalten in der VDA-Schriftenreihe \u201eQualit\u00e4tskontrolle in der Automobilindustrie\u201c, Band II \u201eLieferantenbewertung und Erstmusterpr\u00fcfung\u201c. Bei den in den technischen Unterlagen mit \u201eD\u201c gekennzeichneten Teilen hat der Lieferer dar\u00fcber hinaus in besonderen Aufzeichnungen festzuhalten, wann, in welcher Weise und durch wen die Liefergegenst\u00e4nde bez\u00fcglich der Sicherheitsmerkmale gepr\u00fcft worden sind und welche Resultate die geforderten Qualit\u00e4tstests ergeben haben. Die Pr\u00fcfunterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren und Aumann auf Verlangen jederzeit auszuh\u00e4ndigen. Vorlieferanten hat der Lieferer im gleichen Umfang und im Rahmen der gesetzlichen M\u00f6glichkeiten zu verpflichten.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>6. M\u00e4ngelanzeige<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">M\u00e4ngel der Lieferung wird Aumann, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferer unverz\u00fcglich schriftlich anzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferer auf den Einwand der versp\u00e4teten M\u00e4ngelr\u00fcge.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>7. Fracht, Verpackung, Versicherung und Gefahren\u00fcbergang<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Die Lieferungen erfolgen, sofern nicht eine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde, frei Werk, einschlie\u00dflich Verpackung und Fracht. Die Gefahr des Versandes tr\u00e4gt der Lieferer.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Im \u00dcbrigen gelten die Incoterms 2010.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>8. M\u00e4ngelhaftung<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">F\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel der Liefergegenst\u00e4nde haftet der Lieferer nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nicht anders bestimmt:<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">8.1. Sachm\u00e4ngel: Bei Lieferung fehlerhafter Ware ist vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zun\u00e4chst dem Lieferer Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung durch Nachbessern oder Nachliefern zu geben, es sei denn, dass dies f\u00fcr Aumann unzumutbar ist. Kann dies der Lieferer innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht durchf\u00fchren oder kommt er dem nicht unverz\u00fcglich nach, so kann Aumann in F\u00e4llen besonderer Dringlichkeit, wie z. B. drohendem Produktionsstillstand, den Liefergegenstand auf Kosten des Lieferers selbst nachbessern, dies durch einen Dritten ausf\u00fchren lassen oder insoweit vom Vertrag zur\u00fccktreten und die Ware auf Gefahr des Lieferers zur\u00fcckschicken. Hierdurch entstehende Kosten tr\u00e4gt der Lieferer. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so ist Aumann nach schriftlicher Abmahnung bezogen auf den nicht erf\u00fcllten Lieferumfang zum R\u00fccktritt berechtigt. Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt. Dem Lieferer sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten von Aumann unverz\u00fcglich zur Verf\u00fcgung zu stellen. Rechtsm\u00e4ngel: Der Lieferer haftet daf\u00fcr, dass Schutzrechte Dritter (z.B. Rechte an Arbeitsergebnissen) nicht verletzt werden. Sollte die Benutzung des Liefergegenstandes Schutzrechte Dritter verletzen, so stellt der Lieferer bei Verschulden Aumann von allen Anspr\u00fcchen frei. Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt. Der Lieferer wird Aumann auf Anfrage die Benutzung von ver\u00f6ffentlichten und unver\u00f6ffentlichten eigenen und lizenzierten Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen an dem Liefergegenstand mitteilen.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">8.2. Verj\u00e4hrung: Anspr\u00fcche aus und im Zusammenhang mit den Ziff. 8.1. und 8.2 sowie 9. verj\u00e4hren mit Ablauf von 30 Monaten seit Auslieferung des Endproduktes an den Endkunden, sp\u00e4testens jedoch nach Ablauf von 36 Monaten seit Lieferung an Aumann, es sei denn, es besteht eine l\u00e4ngere gesetzliche Frist. R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche von Aumann gegen den Lieferer wegen Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcchen gem. \u00a7\u00a7 478, 479 BGB bleiben unber\u00fchrt. Aumann kann diese auch dann geltend machen, wenn der Endkunde nicht Verbraucher, sondern Unternehmer ist.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">8.3. Im \u00dcbrigen richtet sich die Gew\u00e4hrleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>9. Haftung<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Soweit keine andere Regelung getroffen ist, ist der Lieferer wie folgt zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der Aumann unmittelbar oder mittelbar infolge einer fehlerhaften Lieferung, wegen Verletzung beh\u00f6rdlicher Sicherheitsvorschriften oder aus irgendwelchen anderen, dem Lieferer zuzurechnenden Rechtsgr\u00fcnden entsteht: Der Lieferer haftet, sofern es sich nicht um F\u00e4lle der Gef\u00e4hrdungshaftung (z.B. Produkthaftung) handelt, nur wenn ihn ein Verschulden an dem verursachten Schaden trifft. Wird Aumann aufgrund verschuldensunabh\u00e4ngiger Haftung durch Dritte, deren Rechte nicht abdingbar sind, in Anspruch genommen, stellt der Lieferer Aumann im Innenverh\u00e4ltnis solange und insoweit frei, als ihn eine Haftung auch unmittelbar treffen w\u00fcrde. \u00a7 254 BGB findet entsprechende Anwendung. F\u00fcr Ma\u00dfnahmen von Aumann zur Schadensabwehr (z.B. Sonderinspektionen, R\u00fcckrufe) haftet der Lieferer, soweit der dieser Ma\u00dfnahme zugrundeliegende Schaden diesem zuzurechnen ist. Dem Lieferer wird insoweit Gelegenheit zur Untersuchung des Schadensfalls gew\u00e4hrt. F\u00fcr die Einhaltung der Unfallverh\u00fctungsvorschriften bzw. der Sicherheitsempfehlungen der Fachverb\u00e4nde, der Gewerbeaufsicht u.\u00e4. \u00fcbernimmt der Lieferer die Verantwortung.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>10. Fertigungsmittel \/ Materialbestellungen \/ von Aumann entwickelte Teile<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Fertigungsmittel wie Modelle, Muster, Gesenke, Werkzeuge, Lehren, Zeichnungen und dergleichen, die dem Lieferer von Aumann gestellt oder nach Angaben und auf Kosten von Aumann vom Lieferer gefertigt worden sind, sowie im Rahmen eines Auftrages an den Lieferer zu Be- oder Verarbeitung kostenlos beigestelltes Material und Hilfsmittel bleiben Eigentum von Aumann und d\u00fcrfen ohne schriftliche Einwilligung auch nach Vertragsende in keiner Weise an Dritte weitergegeben oder sonst zur Benutzung \u00fcberlassen oder f\u00fcr Dritte verwendet werden. Im \u00dcbrigen sind diese Fertigungsmittel nach Vertragsende Aumann kostenlos und in einwandfreiem Zustand zur Verf\u00fcgung zu stellen. Anteilig von Aumann bezahlte Fertigungsmittel kann Aumann bei Ende der Belieferung zum Zeitwert des Lieferantenanteils \u00fcbernehmen. Liefergegenst\u00e4nde, die von Aumann entwickelt wurden (z. B. nach Aumann-Spezifikation oder Zeichnung gefertigt wurden) und\/oder Aumann-Warenzeichen und\/oder die Aumann-Teile-Nr. tragen, darf der Lieferer ausschlie\u00dflich an Aumann verkaufen. Direktlieferungen an Dritte sind grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. Der Lieferer verpflichtet sich ferner, solche Teile nicht in Katalogen oder sonstigen Werbe- oder Verkaufsunterlagen anzubieten. Bei einem Versto\u00df gegen die vorstehend genannten Verpflichtungen des Lieferers ist Aumann berechtigt, vom Vertrage zur\u00fcckzutreten und die Herausgabe des aus der Vertragsverletzung Erlangten oder Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen. Der Lieferer hat das Material f\u00fcr Aumann mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren und ist verpflichtet, Aumann unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen, wenn Pf\u00e4ndungen oder sonstige Sicherungsma\u00dfnahmen das Eigentum von Aumann beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnten. Sofern sich bei den gestellten Fertigungsmitteln Abweichungen ergeben, z.B. zwischen Muster und Zeichnung, ist Aumann verpflichtet, vor Aufnahme der Produktion auf die Abweichungen hinzuweisen. Erbringt der Lieferer selbst im Rahmen eines Auftrags Entwicklungsleistungen, sind diese mit dem Kaufpreis mit abgegolten und gehen in das ausschlie\u00dfliche Eigentum und Nutzungsrecht von Aumann \u00fcber.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>11. Geheimhaltung und Datenschutz<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufm\u00e4nnischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Gesch\u00e4ftsbeziehung bekannt werden, als Gesch\u00e4ftsgeheimnis zu behandeln. Zeichnungen und Modelle, Schablonen und Muster sowie \u00e4hnliche Gegenst\u00e4nde d\u00fcrfen Dritten nicht \u00fcberlassen oder zug\u00e4nglich gemacht werden. Der Lieferer darf ohne Zustimmung seitens Aumann die Tatsache der Gesch\u00e4ftsbeziehungen nicht f\u00fcr Zwecke der Werbung oder \u00d6ffentlichkeitsarbeit verwenden. Unterlieferer sind dieser Regelung entsprechend zu verpflichten. Aumann ist berechtigt, die im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>12. Fremde Arbeitskr\u00e4fte, Compliance<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Sofern Aumann schwerwiegende Verst\u00f6\u00dfe gegen den Arbeitsschutz bekannt werden, ist Aumann zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Lieferer angezeigte Verst\u00f6\u00dfe nicht unverz\u00fcglich abstellt. Aumann ist ferner zur Anordnung der sofortigen Einstellung der Arbeiten gegen\u00fcber dem Personal des Lieferers befugt. Verz\u00f6gerungs- und Folgesch\u00e4den gehen in diesem Fall zu Lasten des Lieferers. Dasselbe gilt, wenn der Lieferer oder seine Erf\u00fcllungsgehilfen oder ihm sonst zuzurechnende Personen in Bezug auf die Aumann oder im Aumann-Konzern t\u00e4tige oder von diesem beauftragte Personen ein Wettbewerbsdelikt, ein Verm\u00f6gensdelikt, ein Bestechlichkeitsdelikt oder eine vergleichbare Straftat begehen oder hierf\u00fcr ein begr\u00fcndeter Verdacht besteht.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>13. Mindestlohngesetz<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Der Auftragnehmer steht Aumann daf\u00fcr ein, die Bestimmungen des deutschen Mindestlohngesetzes einzuhalten und dessen Einhaltung bei seinen Unterauftragnehmern zu \u00fcberwachen. Das Mindestlohngesetz findet Anwendung auf jede Besch\u00e4ftigung von Arbeitnehmer innerhalb von Deutschland, also z.B. auch bei inl\u00e4ndischen Montagen ausl\u00e4ndischer Unternehmer und Besch\u00e4ftigung ausl\u00e4ndischer Arbeitnehmer im Inland. Wird Aumann wegen Nichteinhaltung des Mindestlohngesetzes beim Auftragnehmer oder dessen Subunternehmern als Mithaftender in Anspruch genommen, ist Aumann hiervon durch den Auftragnehmer auf erstes Anfordern freizustellen. Aumann kann verlangen, dass ihr die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften und der zugeh\u00f6rigen Dokumentations- und Meldepflichten nachgewiesen wird. Aumann kann ferner verlangen, dass als unzuverl\u00e4ssig erscheinende Subunternehmer nicht mehr weiter besch\u00e4ftigt werden. Weitergehende Anspr\u00fcche und das Recht zur fristlosen Vertragsk\u00fcndigung bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>14. H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">H\u00f6here Gewalt, Arbeitsk\u00e4mpfe und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare oder schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverz\u00fcglich die erforderlichen Informationen zu erteilen und ihren Verpflichtungen den ge\u00e4nderten Verh\u00e4ltnissen nach Treu und Glauben anzupassen.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>15. Ersatzteilbeschaffungspflicht<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Der Lieferer verpflichtet sich, Ersatz- und Verschlei\u00dfteilbestellungen noch mindestens 10 Jahre nach der letzten Lieferung auszuf\u00fchren. F\u00fcr Ersatzteile gilt die in Ziff. 8 \u201egeregelte M\u00e4ngelhaftungsbestimmung\u201c.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>16. Erf\u00fcllungsort und anwendbares Recht<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Erf\u00fcllungsort ist der jeweilige Sitz des zu beliefernden Werkes und der Sitz des Endkunden. Gerichtsstand ist Bielefeld. Aumann ist aber berechtigt, auch die Gerichte am Sitz des Lieferers anzurufen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht) sowie der Bestimmungen des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 \u00fcber den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\">\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"container\">\n<div id=\"c11203\" class=\"frame frame-default frame-type-text frame-layout-0\">\n<header>\n<h1 class=\"\"><span style=\"color: #808080;\">Allgemeine Einkaufsbedingungen f\u00fcr Planungs-\/ Beratungs- und Konstruktionsleistungen<\/span><\/h1>\n<\/header>\n<h3><\/h3>\n<h3><span style=\"color: #808080;\">der Aumann Beelen GmbH,<\/span><\/h3>\n<h3><span style=\"color: #808080;\">Aumann Espelkamp GmbH,<\/span><\/h3>\n<h3><span style=\"color: #808080;\">Aumann Lauchheim GmbH,<\/span><\/h3>\n<h3><span style=\"color: #808080;\">Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH<\/span><\/h3>\n<p><span style=\"color: #808080;\">(Stand: November 2023)<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\"><a style=\"color: #808080;\" href=\"https:\/\/www.aumann.com\/fileadmin\/templates\/downloads\/Gesch%C3%A4ftsbedingungen\/202311_AEB_Planung-Beratung-Konstruktion.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Download PDF (Stand: November 2023) <\/a><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\"><a style=\"color: #808080;\" href=\"https:\/\/www.aumann.com\/fileadmin\/downloads\/einkauf\/201801_AEB_Aumann_Gruppe.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Download PDF (Stand: Januar 2018)<\/a><\/span><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"container\">\n<div id=\"c11206\" class=\"frame frame-default frame-type-text frame-layout-0\">\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>1. Geltung der Vertragsbedingungen<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Diese Bedingungen erg\u00e4nzen die allgemeinen Einkaufsbedingungen der Aumann Beelen GmbH, der Aumann Espelkamp GmbH, der Aumann Lauchheim GmbH und der Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH. Sie gelten f\u00fcr Planungs, Beratungs- und Konstruktionsleistungen, ausgenommen Bauma\u00dfnahmen.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Vertragsbestandteile sind \u2013 soweit vorhanden und nicht abweichend vereinbart \u2013 in der nachstehenden Reihenfolge:<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\">1.1.1. das Bestellschreiben der Aumann-Gruppe<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\">1.1.2. das bzw. die Verhandlungsprotokolle in ihrer zeitlichen Reihenfolge, d.h. das jeweils j\u00fcngere hat Priorit\u00e4t<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\">1.1.3. die allgemeinen Einkaufsbedingungen der Aumann-Gruppe<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\">1.1.4. diese Einkaufsbedingungen<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\">1.1.5. alle g\u00fcltigen Betriebsmittelvorschriften der Aumann-Gruppe und des Endkunden inkl. Leistungsbeschreibungen \/ Spezifikationen<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\">1.1.6. die einschl\u00e4gigen allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die einschl\u00e4gigen DIN-Vorschriften.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>2. Bestimmungen zur Leistungserbringung<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Der Vertragspartner ist verpflichtet, s\u00e4mtliche erforderlichen und zweckm\u00e4\u00dfigen Leistungen, Aufgaben und Pflichten zu erf\u00fcllen, die f\u00fcr die Erreichung des mit der Bestellung definierten Planungs- \/ Beratungsziels notwendig sind. Die vom Vertragspartner geschuldeten Leistungen, Aufgaben und Pflichten umfassen deshalb auch alle in der Bestellung nicht aufgef\u00fchrten T\u00e4tigkeiten, die im durch die Bestellung festgelegten Aufgabenbereich des Vertragspartners zur Erreichung des in der Bestellung definierten Planungs-\/ Beratungsziels erforderlich sind oder werden. Wird erkennbar, dass das in der Bestellung genannte Kostenlimit oder die ermittelten bzw. mit Aumann-Gruppe abgestimmten Realisierungskosten bei der weiteren Verfolgung der bisherigen Planung oder nach dem Ergebnis eines oder mehrerer eingeholter Angebote nicht eingehalten werden (k\u00f6nnen), hat der Vertragspartner der Aumann-Gruppe unverz\u00fcglich die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Abweichung schriftlich mitzuteilen, Aumann-Gruppe \u00fcber die Auswirkungen schriftlich zu unterrichten und ihr s\u00e4mtliche m\u00f6glichen Handlungsalternativen (insbesondere Einsparungsm\u00f6glichkeiten) aufzuzeigen. Der Vertragspartner ist zudem verpflichtet, die Aumann-Gruppe \u00fcber alle bei der Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben wesentlichen Angelegenheiten unverz\u00fcglich schriftlich zu unterrichten. Diese Pflicht erlischt nicht mit der Vertragsbeendigung. Sollten Regelwerke in \u00dcberarbeitung sein oder irgendwelche Unklarheiten \u00fcber die allgemein anerkannten Regeln der Technik vorliegen, die Einfluss auf den geschuldeten Planungs- \/ Beratungserfolg haben k\u00f6nnen, ist der Vertragspartner verpflichtet, hier\u00fcber Aumann-Gruppe unverz\u00fcglich schriftlich zu informieren. Die Beauftragung weiterer Planer \/ Berater bleibt vorbehalten. Der Vertragspartner hat die Aumann-Gruppe \u00fcber die Notwendigkeit des Einsatzes weiterer Planer \/ Berater rechtzeitig zu informieren und auf Wunsch der Aumann-Gruppe bei der Auswahl zu beraten. Soweit die Aumann-Gruppe dem Vertragspartner die Koordination der Planungs- \/ Beratungsleistungen Dritter \u00fcbertragen hat, hat der Vertragspartner diese Leistungen Dritter so zu koordinieren, dass sie sich in seine geschuldeten Planungs- \/ Beratungsleistungen einf\u00fcgen. Der Vertragspartner hat seine Leistungen vor ihrer endg\u00fcltigen Ausarbeitung mit der Aumann-Gruppe und den anderen fachlichen Beteiligten abzustimmen und die Beitr\u00e4ge der anderen an der Planung fachlich Beteiligter (Unterlagen und Pl\u00e4ne) auf Richtigkeit und Plausibilit\u00e4t zu pr\u00fcfen, auf deren Belange und Bedingungen R\u00fccksicht zu nehmen, bevor er sie zur Grundlage der eigenen Leistungserbringungen macht und sie in die eigenen Leistungen integriert. Der Vertragspartner ist verpflichtet, an den von der Aumann-Gruppe oder von anderen Planungs- \/ Beratungsbeteiligten oder dem beauftragten Fachfirmen anberaumten Besprechungen teilzunehmen. Die Ergebnisse hat der Vertragspartner unter Beachtung seiner sonstigen Leistungspflichten in seine Planungs- \/ Beratungsleistungen aufzunehmen bzw. einzuarbeiten. Der Vertragspartner hat die Aumann-Gruppe \u00fcber von anderen Projektbeteiligten anberaumte Besprechungen zu informieren und auf Verlangen der Aumann-Gruppe dar\u00fcber Niederschriften in einem dem Besprechungsinhalt angemessenen Umfang anzufertigen und diese Aumann-Gruppe unverz\u00fcglich zu \u00fcbermitteln. Der Vertragspartner wird von seiner Verantwortung zur Pr\u00fcfung, Kontrolle, Koordinierung und \u00dcberwachung nicht dadurch befreit, dass einer der anderen Planungs- \/ Beratungsbeteiligten oder ein sonstiger fachlich Beteiligter im Rahmen seiner Leistungen gegen\u00fcber der Aumann-Gruppe, ebenfalls zur Kontrolle, Koordinierung oder \u00dcberwachung verpflichtet ist. Der Vertragspartner hat ausschlie\u00dflich die Weisungen und Anordnungen der Aumann-Gruppe zu beachten und bei seiner Leistungserbringung umzusetzen. Andere Projektbeteiligte oder als Vertreter der Aumann-Gruppe auftretende Personen sind dem Vertragspartner gegen\u00fcber nur nach ausdr\u00fccklicher vorheriger Zustimmung oder Bevollm\u00e4chtigung durch die Aumann-Gruppe weisungsbefugt. Dies gilt auch f\u00fcr einen etwaigen durch die Aumann-Gruppe eingesetzten externen Projektleiter. Hat der Vertragspartner Bedenken gegen die Vorgaben von Aumann-Gruppe oder anderen Beteiligten, hat er diese unverz\u00fcglich anzuzeigen und Vorschl\u00e4ge zur Abhilfe zu unterbreiten. Unterl\u00e4sst er diesen Hinweis, kann er sich nicht auf die Fehlerhaftigkeit derartiger Vorgaben berufen. Der Vertragspartner darf die Aumann-Gruppe rechtsgesch\u00e4ftlich nicht vertreten. Er ist jedoch berechtigt, in eigener Verantwortung Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgem\u00e4\u00dfen Ausf\u00fchrung der beauftragten Herstellungs- und Lieferleistungen und zur Sicherstellung eines einwandfreien Projektablaufes notwendig sind und keinerlei Negativauswirkungen qualitativer, terminlicher und finanzieller Art f\u00fcr die Aumann-Gruppe haben. Dies gilt auch f\u00fcr Erkl\u00e4rungen f\u00fcr die Aumann-Gruppe, die f\u00fcr die Wahrnehmung des Auftrages zur Koordinierung und Betreuung der Herstellungs- und Lieferleistungen sachlich notwendig sind. Derartige Anordnungen sind zu dokumentieren und Aumann-Gruppe unverz\u00fcglich zur Kenntnis zu geben.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>3. Termine und Fristen<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Soweit zwischen den Parteien nicht abweichend vereinbart, hat der Vertragspartner die von ihm geschuldeten Planungs- \/ Beratungsleistungen auf der Basis eines noch zu vereinbarenden Terminplans zu erf\u00fcllen, insbesondere seine Leistung so zeitig zu beginnen, zu f\u00f6rdern und zu vollenden, dass die Aumann-Gruppe sie f\u00fcr den z\u00fcgigen Planungs- \/ Beratungs- und Herstellungsfortschrift verwenden kann. Der Vertragspartner hat sp\u00e4testens zwei Wochen nach Eingang der Bestellung einen Planungs-\/ Beratungsterminplan als Balkendiagramm zu erstellen und der Aumann-Gruppe zu \u00fcbergeben, aus dem sich s\u00e4mtliche kontrollf\u00e4higen Planungs- \/ Beratungsschritte und der Abschluss der einzelnen bis zur Fertigstellung der Herstellungsma\u00dfnahme erforderlichen Leistungen und Lieferungen ergeben. Mit der Aumann-Gruppe ist auf dieser Grundlage ein Planungs- \/ Beratungsterminplan abzustimmen, der sodann Vertragsbestandteil der Bestellung wird. Erf\u00fcllt der Vertragspartner diese Verpflichtung nicht, ist die Aumann-Gruppe berechtigt, Planungs-\/ Beratungstermine nach billigem Ermessen zu bestimmen, deren Ablauf die F\u00e4lligkeit der jeweils terminierten Planungs- \/ Beratungsleistung herbeif\u00fchrt. Die sich aus dem Balkendiagramm ergebenden Termine gelten als vertragliche Zwischentermine. Treten Verz\u00f6gerungen ein, ist die Terminplanung im Einvernehmen mit der Aumann-Gruppe fortzuschreiben und der Ablauf soweit m\u00f6glich zu beschleunigen. Etwaige sich aus der Verz\u00f6gerung ergebende Haftungsanspr\u00fcche bleiben hiervon unber\u00fchrt. Unabh\u00e4ngig davon hat der Vertragspartner in jedem Falle die f\u00fcr die Herstellungsleistungen und Lieferungen erforderlichen Planungs- \/ Beratungsbeitr\u00e4ge so rechtzeitig zu erstellen \/ zu erbringen, dass der mit den ausf\u00fchrenden Firmen abgestimmte Herstellungs- \/ Lieferprozess nicht behindert wird. Ferner sind die zur Vorbereitung der Vergabe von Herstellungs- \/ Lieferleistungen notwendigen Details der Ausschreibung einschl. Planvorgaben so vollst\u00e4ndig und rechtzeitig zu erstellen, dass danach m\u00f6glichst eindeutige und ersch\u00f6pfende Leistungsbeschreibungen f\u00fcr die Herstellungs- \/ Lieferleistungen aufgestellt werden k\u00f6nnen. Weitere verbindliche und die F\u00e4lligkeit der Leistungen ausl\u00f6sende Termine werden im Rahmen der Projektbearbeitung auf der Basis des zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Terminplans vereinbart bzw. von der Aumann-Gruppe nach billigem Ermessen auf der Grundlage der vereinbarten Terminplanung festgelegt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle f\u00fcr die sonstige Planung \/ Beratung und die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der erforderlichen Herstellungs- \/ Lieferleistung erforderlichen Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass der zwischen der Aumann-Gruppe und den die Herstellungs-\/ Lieferleistung ausf\u00fchrenden Unternehmen, dies kann auch die Aumann-Gruppe selbst ein, sowie den sonstigen Projektbeteiligten vereinbarte Fertigstellungstermin nicht aus Gr\u00fcnden gef\u00e4hrdet oder verz\u00f6gert wird, die (auch) im Einfluss \u2013 oder Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Aush\u00e4ndigung der von ihm erstellten Unterlagen und sonstigen Beitr\u00e4ge an andere Projektbeteiligte terminlich zu dokumentieren, insbesondere eine Liste mit Eingangs- und Ausgangsdaten zu f\u00fchren, aus der der jeweilige Bearbeitungsstand und die evtl. Verteilung der Pl\u00e4ne ersichtlich ist. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle pr\u00fcfungspflichtigen Unterlagen und Angaben den verantwortlichen Projektbeteiligten, insbesondere den Beh\u00f6rden, so rechtzeitig zur Verf\u00fcgung zu stellen, dass die jeweilige Pr\u00fcfung der Unterlagen ohne Verz\u00f6gerungen und termingerecht durchgef\u00fchrt werden kann.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>4. \u00c4nderungs- und Zusatzleistungen<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige von der Aumann-Gruppe verlangte zus\u00e4tzliche Leistungen zu \u00fcbernehmen und auszuf\u00fchren, es sei denn, die Leistungen stehen nicht im Zusammenhang mit den bisher beauftragten Leistungen und der Vertragspartner ist hierf\u00fcr nicht qualifiziert. In diesem Fall bedarf die \u00dcbertragung der Leistungen der Zustimmung des Vertragspartners. Zus\u00e4tzliche, nicht in der Bestellung enthaltene Leistungen sind der Aumann-Gruppe vor ihrer Ausf\u00fchrung schriftlich anzuzeigen und zu begr\u00fcnden, warum diese Leistungen nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind. Dies gilt nicht, wenn die Aumann-Gruppe die Durchf\u00fchrung einer Zusatzleistung ausdr\u00fccklich anordnet. Der Vertragspartner hat Anspruch auf Zusatzhonorierung, wenn die Aumann-Gruppe die Ausf\u00fchrung dieser Leistungen in Kenntnis der Anzeige schriftlich anordnet oder best\u00e4tigt. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht an der erforderlichen oder verlangten zus\u00e4tzlichen oder ge\u00e4nderten Leistung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn die Aumann-Gruppe sich abschlie\u00dfend weigert, berechtigte zus\u00e4tzliche Verg\u00fctungsanspr\u00fcche anzuerkennen.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Leistungen, die der Vertragspartner ohne vertragliche Verpflichtung erbringt, hat die Aumann-Gruppe nicht zu verg\u00fcten. Eine Verg\u00fctung steht dem Vertragspartner jedoch zu, wenn die Aumann-Gruppe die Leistungen nachtr\u00e4glich anerkennt. Evtl. gesetzliche Anspr\u00fcche des Vertragspartners aus Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ohne Auftrag bleiben unber\u00fchrt. Die Aumann-Gruppe kann Leistungen k\u00fcrzen; in diesem Fall besteht ein Anspruch nur auf Verg\u00fctung der bereits erbrachten Leistungen.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>5. Abnahme<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Die Aumann-Gruppe hat, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, die vom Vertragspartner erbrachten Leistungen, die ein pr\u00fcfbares Ergebnis (Erfolg) beinhalten und die vom Vertragspartner geschuldete Leistung als Ganzes darstellen, abzunehmen, sofern die Leistungen vollst\u00e4ndig, vertragsgerecht und m\u00e4ngelfrei erbracht worden sind und der Vertragspartner die Fertigstellung schriftlich angezeigt hat. Die Aumann-Gruppe ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Zwischenabnahmen von Teilleistungen zu verlangen. Die Abnahmeerkl\u00e4rung ist aus Beweisgr\u00fcnden schriftlich abzugeben. Unwesentliche M\u00e4ngel oder unerhebliche Unvollst\u00e4ndigkeiten, insbesondere solche, die den vertraglich vereinbarten oder vorausgesetzten Gebrauch nur unwesentlich beeintr\u00e4chtigen oder die hinter der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit oder der Beschaffenheitserwartung der Aumann-Gruppe nur unerheblich zur\u00fcckbleiben, stehen der Abnahmereife und der Abnahme nicht entgegen. Die Abnahmewirkungen treten ein, wenn die Aumann-Gruppe die Abnahme schriftlich erkl\u00e4rt hat. Das Gleiche gilt, wenn die Aumann-Gruppe die Abnahme nicht erkl\u00e4rt oder verweigert, obwohl die Leistungen des Vertragspartners im Wesentlichen vollst\u00e4ndig, vertragsgerecht und m\u00e4ngelfrei erbracht worden sind. In diesem Fall kann der Vertragspartner die Aumann-Gruppe schriftlich darauf hinweisen und die Abnahmeerkl\u00e4rung nochmals unter Fristsetzung verlangen. Der Ablauf der Frist gilt als Abnahmezeitpunkt.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>6. Herausgabe von Unterlagen \/ Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Die vom Vertragspartner zur Erf\u00fcllung der Bestellung angefertigten Originalunterlagen (Zeichnungen, Pl\u00e4ne, etc.) sind der Aumann-Gruppe \u00fcbersichtlich und vollst\u00e4ndig oder auf Verlangen der Aumann-Gruppe als sonstige elektronische Medien bzw. auf Datentr\u00e4gern auszuh\u00e4ndigen. Der Vertragspartner hat der Aumann-Gruppe dessen Unterlagen zur\u00fcckgeben, wenn er sie zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht mehr ben\u00f6tigt, sp\u00e4testens und unaufgefordert jedoch bei der Abnahme der Leistungen des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist berechtigt, die von ihm im Zusammenhang mit der Erf\u00fcllung der Bestellung erstellten Unterlagen nach Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche zu vernichten. Zuvor hat der Vertragspartner der Aumann-Gruppe jedoch die \u00dcbergabe dieser Unterlagen anzubieten und die Aumann-Gruppe von der beabsichtigten Vernichtung zu benachrichtigen. Die Unterlagen d\u00fcrfen erst vernichtet werden, wenn sich die Aumann-Gruppe in Annahmeverzug befindet. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Vertragspartners an den von ihm erstellten Planungs- und sonstigen Unterlagen bzw. Leistungen, die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Herstellungs- \/ Lieferleistungen erforderlich sind, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist insoweit bis zur Fertigstellung der geschuldeten Leistungen vorleistungspflichtig.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>7. Mindestlohngesetz<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Der Auftragnehmer steht daf\u00fcr ein, die Bestimmungen des deutschen Mindestlohngesetzes einzuhalten und dessen Einhaltung bei seinen Unterauftragnehmern zu \u00fcberwachen. Das Mindestlohngesetz findet Anwendung auf jede Besch\u00e4ftigung von Arbeitnehmer innerhalb von Deutschland, also z.B. auch bei inl\u00e4ndischen Montagen ausl\u00e4ndischer Unternehmer und Besch\u00e4ftigung ausl\u00e4ndischer Arbeitnehmer im Inland. Wird die Aumann-Gruppe wegen Nichteinhaltung des Mindestlohngesetzes beim Auftragnehmer oder dessen Subunternehmern als Mithaftender in Anspruch genommen, ist die Aumann-Gruppe hiervon durch den Auftragnehmer auf erstes Anfordern freizustellen. Aumann kann verlangen, dass ihr die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften und der zugeh\u00f6rigen Dokumentations- und Meldepflichten nachgewiesen wird. Aumann kann ferner verlangen, dass als unzuverl\u00e4ssig erscheinende Subunternehmer nicht mehr weiter besch\u00e4ftigt werden. Weitergehende Anspr\u00fcche und das Recht zur fristlosen Vertragsk\u00fcndigung bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/span><\/p>\n<p class=\"align-justify\"><span style=\"color: #808080;\"><strong>8. Schutzrechte und Know-How<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Der Vertragspartner r\u00e4umt Aumann-Gruppe unentgeltlich das Recht ein, Schutzrechte und Know-How, die der Vertragspartner bei der Erf\u00fcllung des Vertrages einsetzt, auf Dauer im Rahmen der Nutzung des vereinbarten Arbeitsergebnisses zu nutzen. Alle Unterlagen, Zeichnungen und Programme, die der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Leistungserbringung f\u00fcr das Projekt anfertigt, unterliegen dem uneingeschr\u00e4nkten Eigentums- und Verf\u00fcgungsrecht der Aumann-Gruppe, ohne dass eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung erfolgt. Aumann-Gruppe ist berechtigt, mit den vom Vertragspartner gelieferten Dokumentationen Ersatz- und Verschlei\u00dfteile f\u00fcr die Anlagen des Projektes herzustellen oder durch Dritte herstellen zu lassen und Reparaturen auszuf\u00fchren. Der Vertragspartner \u00fcbertr\u00e4gt der Aumann-Gruppe die ausschlie\u00dflichen und weiter \u00fcbertragbaren Nutzungs- und Verwertungsbefugnisse an allen urheberrechtlich oder sonst wie gesch\u00fctzten Leistungen im Zusammenhang mit der Durchf\u00fchrung des Vertrages. Des Weiteren versichert der Vertragspartner, dass ihm keine Umst\u00e4nde bekannt sind, insbesondere keine Schutzrechte Dritter, die es erschweren oder unzul\u00e4ssig machen, die zur Erf\u00fcllung des Vertrages notwendigen Gegenst\u00e4nde und Verfahren herzustellen sowie, dass keine Anspr\u00fcche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegen ihn geltend gemacht worden sind oder geltend gemacht werden k\u00f6nnen. Der Vertragspartner stellt die Aumann-Gruppe von allen Anspr\u00fcchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten, die infolge eines Versto\u00dfes des Vertragspartners gegen die Pflichten gem. Ziff. 7.1 und 7.2 entstehen, frei. Unbeschadet der Regelungen in den Ziff. 7.1. bis 7.3. ist der Vertragspartner verpflichtet, die Aumann-Gruppe unverz\u00fcglich \u00fcber alle Schutzrechte zu unterrichten, die in einer Verwendung der Arbeitsergebnisse des Vertragspartners entgegenstehen k\u00f6nnten. Der Vertragspartner ist ferner verpflichtet, die Aumann-Gruppe \u00fcber alle bei ihm und \/ oder seinen Nachunternehmern \/ Unterlieferanten im Zusammenhang mit der Durchf\u00fchrung des Auftrages entstandenen Erfindungen zu unterrichten, alle zur Verwertung der Erfindungen erforderlichen Unterlagen vorzulegen und alle von der Aumann-Gruppe gew\u00fcnschten Ausk\u00fcnfte zu den Erfindungen zu geben. Die Unterrichtungspflicht des Vertragspartners erstreckt sich auch auf dessen Know-How, welches im Zusammenhang mit der Durchf\u00fchrung des Vertrages entsteht. Der Vertragspartner stellt sicher, dass die Erfinderrechte gegen\u00fcber seinen Arbeitnehmern und \/ oder unabh\u00e4ngigen Personen in Anspruch genommen und an die Aumann-Gruppe \u00fcbertragen werden. Die Aumann-Gruppe kann sodann die Erfindung selbst zur Erstellung eines Schutzrechtes im In- und Ausland anmelden und tr\u00e4gt die damit zusammenh\u00e4ngenden Kosten. Jede Partei tr\u00e4gt die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung zu zahlende Arbeitnehmererfinderverg\u00fctung f\u00fcr seine Arbeitnehmer selbst. Sollte der Vertragspartner die Erfindungen, Schutzrechte etc. f\u00fcr Lieferung und \/ oder Leistungen an Dritte verwenden wollen, werden sich die Vertragspartner \u00fcber Einzelheiten verst\u00e4ndigen, insbesondere \u00fcber eine angemessene Lizenzgeb\u00fchr. Der Vertragspartner ist verpflichtet, mit allen seinen Mitarbeitern, Nachunternehmern \/ Unterlieferanten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, die im Rahmen der Durchf\u00fchrung des Vertrages eingesetzt werden, rechtzeitig Vereinbarungen zu treffen, durch welche diese die vorstehenden Vereinbarungen f\u00fcr sich verbindlich anerkennen. Der Vertragspartner verpflichtet sich unbeschadet der Regelungen in den vorstehenden Ziffern 7.1 \u20137.5, Schutzrechte, die bei den Arbeiten entstehen und von der Aumann-Gruppe angemeldet werden, weder mit einer Nichtigkeitsklage noch mit dem Einspruch anzugreifen oder Dritte bei dem Angriff auf diese Schutzrechte zu unterst\u00fctzen.<\/span><\/p>\n<\/div>\n<p><span style=\"color: #808080;\"><em>Stand: November 2023<br \/>\n<\/em><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\"><strong>Aumann Laucheim GmbH<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Dieselstr. 6, 48361 Beelen, Tel:\u00a0 +49 1511 4865930, e-mail: info[at]aumann[dot]com<\/span><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Einkaufsbedingungen &nbsp; Download PDF (Stand: November 2023) &nbsp; 1. Geltungsbereich \/ Auftragserteilung 1.1. Die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und der Gesellschaften Aumann Beelen GmbH, Aumann Espelkamp GmbH, Aumann Lauchheim GmbH und Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH (nachstehend \u00fcbergreifend \u201eAumann\u201c genannt) richten sich nach diesen Bedingungen. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen bed\u00fcrfen der Schriftform. 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